Villa Istria
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1.

Gegenstand dieses Vertrages ist die Regelung der Rechtsbeziehungen während des Buchungsvorgangs der Unterkunft zwischen dem Anbieter der privaten Unterkunft im Objekt "VILLA ISTRIA VABRIGA", Tel. +385919304368, E-Mail info@villa-istria.hr (nachfolgend: VILLA ISTRIA VABRIGA) und dem Nutzer der Unterkunft (nachfolgend: GAST). Mit der fristgerechten Vorauszahlung für die Reservierung akzeptiert der GAST diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos. VILLA ISTRIA VABRIGA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite www.villa-istria.hr veröffentlicht und treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 2.

Der Vertrag zwischen dem GAST und VILLA ISTRIA VABRIGA tritt mit der verbindlichen Reservierung (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt richten sich die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien (VILLA ISTRIA VABRIGA und GAST) nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchungsbestätigung wird dem GAST per E-Mail zugesandt.

Artikel 3.

Alle Preise verstehen sich in EUR pro Objekt und pro Nacht. Nach der verbindlichen Reservierung sind 20% des vereinbarten Endpreises für die Unterkunft im Voraus zu zahlen. Wenn der Eigentümer der privaten Unterkunft "VILLA ISTRIA VABRIGA" die Buchungsbestätigung sendet, kommt der Vertrag mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, die einen integralen Bestandteil des Mietvertrags für das Objekt "VILLA ISTRIA VABRIGA" bilden. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs sendet VILLA ISTRIA VABRIGA eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail mit allen erforderlichen Informationen zu Miete und Zahlung. Der Mietvertrag gilt als zustande gekommen, sobald VILLA ISTRIA VABRIGA die Anzahlung erhält. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach der Reservierung, gilt der Mietvertrag als beendet und VILLA ISTRIA VABRIGA ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung mit einem anderen GAST abzuschließen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für Wasser, Strom und Internet sowie Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher, die Endreinigung des Innenbereichs sowie die Pflege von Pool und Außenbereich im Preis inbegriffen.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der GAST innerhalb von 5 (fünf) Tagen eine Anzahlung von 20% leisten. Der Restbetrag ist 60 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei Reservierungen innerhalb von 60 Tagen vor Anreise ist der Gesamtbetrag innerhalb der nächsten 48 Stunden zu zahlen.

Bei der Anreise ist eine rückzahlbare Kaution von 400 EUR in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei der Abreise vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden am Objekt entstanden sind und alle Hausregeln eingehalten wurden.

Artikel 4.

Im Falle einer Stornierung der Reservierung gelten folgende Bestimmungen:

• Mindestens 60 Tage vor Anreise — die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet. • Zwischen 59 und 30 Tagen vor Anreise — dem GAST werden 50% des gesamten Reservierungsbetrags berechnet. • 29 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen — dem GAST werden 100% des gesamten Reservierungsbetrags berechnet.

Diese Bedingungen gelten seit dem 1. Juni 2022.

Artikel 5.

Die Anzahl der untergebrachten Personen darf zu keinem Zeitpunkt höher sein als die in der Bestätigung genannte Anzahl. Diese Anzahl umfasst Kinder jeden Alters. Halten sich ohne vorheriges Wissen des Eigentümers mehr Gäste als erlaubt auf, hat VILLA ISTRIA VABRIGA das Recht, den Mietvertrag fristlos und ohne Ankündigung zu kündigen. In diesem Fall müssen die GÄSTE innerhalb von 2 (zwei) Stunden abreisen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Artikel 6.

VILLA ISTRIA VABRIGA verfügt über eine eigene Hausordnung, die an gut sichtbarer Stelle angebracht ist.

Zu den Hausregeln gehören unter anderem:

• Rauchen ist nicht gestattet. • Partys und Veranstaltungen sind nicht gestattet. • Haustiere sind nicht gestattet.

Die GÄSTE sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Eine Nichtbeachtung gilt als schwerwiegender Verstoß gegen den Vertrag; in diesem Fall hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, und der GAST muss das Objekt innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

Artikel 7.

Trotz gründlicher Reinigung und Pflege kann es gelegentlich zum Auftreten von Insekten oder anderen Lebewesen aus ihrer natürlichen Umgebung kommen. VILLA ISTRIA VABRIGA kann für solche Fälle, einschließlich allergischer Reaktionen, nicht verantwortlich gemacht werden.

Artikel 8.

Die GÄSTE sind verpflichtet, alle vom Eigentümer erteilten Anweisungen zur Nutzung des Swimmingpools zu befolgen. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Pool aufhalten. Der GAST nutzt den Pool auf eigene Verantwortung. Wird die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht, kann der Pool außer Betrieb sein.

Artikel 9.

Bei der Ankunft müssen die GÄSTE ihren Reisepass oder Personalausweis zur Anmeldung beim Tourismusverband über das eVisitor-System vorlegen. Ankunftszeit: 16:00–20:00 Uhr. Abreise: bis 10:00 Uhr. Bei späterer Ankunft muss der GAST den Eigentümer im Voraus informieren. Bei vorzeitiger Abreise ist der GAST verpflichtet, den in der verbindlichen Reservierung ausgewiesenen Betrag zu zahlen.

Artikel 10.

Während des Aufenthalts ist der GAST verpflichtet, das Objekt und seine Ausstattung mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Der GAST darf andere Gäste oder Nachbarn nicht stören. Alle Schäden sind unverzüglich zu melden. Der GAST haftet für die von ihm verursachten Schäden. Schadensersatzansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufenthalt schriftlich und mit Nachweis einzureichen. VILLA ISTRIA VABRIGA ist verpflichtet, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Erhalt eine schriftliche Entscheidung vorzulegen.

Artikel 11.

Die Haftung des Eigentümers ist auf den Preis der gewählten Unterkunftseinheit beschränkt und umfasst keine persönlichen, materiellen oder finanziellen Schäden. VILLA ISTRIA VABRIGA haftet nicht für Verluste, die zurückzuführen sind auf: Handlungen oder Unterlassungen des GASTES; Versäumnisse Dritter; höhere Gewalt; Nutzung des Swimmingpools; Schäden durch Einbruch.

Artikel 12.

Die Parteien sind verpflichtet, alle Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, ist das Općinski sud u Pazinu, Stalna služba u Poreču-Parenzo nach dem Recht der Republik Kroatien zuständig.